Drucksache - 2407/V  

 
 
Betreff: - Auswertung der Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB und - Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XXI-VE 7 vom 19.09.2001 mit Deckblatt vom 10.03.2006 sowie der Begründung und - Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes XXI-VE-7 für das Grundstück Köpenicker Straße 302 sowie einen Abschnitt der Köpenicker Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1642/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
29.03.2006 
100. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
05.04.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

1.      der Auswertung der Betroffenenbeteiligung zuzustimmen,

2.      dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan XXI-VE 7 vom 19.09.2001 mit Deckblatt vom 10.03.2006 sowie der Begründung vom März 2006 zuzustimmen,

3.      den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes XXI-VE 7 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf, zu bestätigen.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich mit zehn Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Vorlage zu beschließen.

 

 
 

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