Drucksache - 2398/V
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, keine
Abrissgenehmigungen zu erteilen, sofern nachweislich bei Antragstellung der
Wohnungsbaugesellschaften die Objekte bewohnt sind. Auf die Einhaltung besonders der
Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen im Bund –
Länderprogramm “Stadtumbau Ost” – Programmteil Rückbau – unter 6.
Rechts-grundlage, Zuwendungszweck Absatz 1.2 Zuwendungszweck und die
Ausführungsvorschrift zur Erteilung von Genehmigungen zur baulichen Veränderung
nach § 11 Belegungsbindungs-gesetz für Maßnahmen, die mit Zuwendungen aus dem
Bund – Länder – Programm “Stadtumbau Ost” gefördert werden, ist besonders zu
achten und das Ergebnis den Fachausschüssen mitzuteilen. Der Ausschuss für Ökologische
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.05.2006 o. g. Drucksache beraten
und empfiehlt der BVV mit einer Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und sechs
Enthaltungen, den Antrag abzulehnen. |
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