Drucksache - 2359/V
Die BVV möge beschließen: Der
Auswertung der Betroffenenbeteiligung wird zugestimmt. Dem
Bebauungsplan XXI-11 vom 22.11.1998 mit Deckblättern vom 10.06.1999 und vom
02.02.06 sowie der Begründung vom Januar 06 wird zugestimmt. Der Entwurf
der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-11 im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, wird bestätigt. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.03.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit neun Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus,
dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden
muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes
noch bis Juni 2006 erfolgen kann. |
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