Drucksache - 2359/V  

 
 
Betreff: - Auswertung der Betroffenenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und
- Begründung des Bebauungsplanverfahrens XXI-11 vom 22.05.1998 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-11 für eine Teilfläche des Geländes südlich Bitterfelder Straße zwischen der Bitterfelder Straße, den Bitterfelder Teichen, der Fernwärmsockelleitung und den östlichen Grenzen der Grundstücke Gehrenseestraße 43, 43a und Bitterfelder Straße 29 ... (BA-Vorlage Nr. 1598/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
15.03.2006 
99. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
14.03.2006 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

Der Auswertung der Betroffenenbeteiligung wird zugestimmt.

Dem Bebauungsplan XXI-11 vom 22.11.1998 mit Deckblättern vom 10.06.1999 und vom 02.02.06 sowie der Begründung vom Januar 06 wird zugestimmt.

Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-11 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, wird bestätigt.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.03.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit neun Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes noch bis Juni 2006 erfolgen kann.

 

 
 

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