Drucksache - 2355/V
Die BVV
möge beschließen: Dem Entwurf des Bebauungsplanes XXIII-27b vom 22. November 2005 und Begründung vom Februar 2006 für das Gelände zwischen Rüsternallee, Landesgrenze zum Land Brandenburg, Akazienallee und Mirower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf, wird zugestimmt. Der
Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-27b im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Ortsteil Mahlsdorf, wird bestätigt. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.03.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit elf Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus,
dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden
muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes
noch bis Juni 2006 erfolgen kann. |
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