Drucksache - 2355/V  

 
 
Betreff: - Auswertung der öffentlichen Auslegung, - Begründung des Bebauungsplanverfahrens XXIII-27b vom Februar 2006 und die Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens XXIII-27b für das Gebiet zwischen Rüsternallee, Landesgrenze zum Land Brandenburg, Akazienallee und Mirower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 1610/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
01.03.2006 
98. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
01.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
14.03.2006 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XXIII-27b vom 22. November 2005 und Begründung vom Februar 2006 für das Gelände zwischen Rüsternallee, Landesgrenze zum Land Brandenburg, Akazienallee und Mirower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf, wird zugestimmt.

 

Der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-27b im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Ortsteil Mahlsdorf, wird bestätigt.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.03.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit elf Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes noch bis Juni 2006 erfolgen kann.

 
 

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