Drucksache - 2341/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft
gebeten: 1. Welche Gründe gab es für das Bezirksamt, einen Frauenbeirat zu berufen? 2. Welche Aufgaben, Ziele etc. soll der Frauenbeirat haben? 3. Sollen die Mitglieder des Frauenbeirates eine Aufwandsentschädigung erhalten ? a. auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Zahlung? b. Wie wird die Unabweisbarkeit nach LHO trotz Konsolidierungskonzept begründet? c. Wo werden die Ausgaben hierfür nachgewiesen ? d. Welche
Unterschiede gibt es zwischen einem mit einer Aufwandsentschädigung |
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
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