Drucksache - 2340/V
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie weit ist die
Umsetzung des Antrags in DS 1948/V fortgeschritten? 2.
Wann wird das
Bezirksamt der BVV das Ergebnis der Umsetzung des Antrags in DS 1948/V zur
Kenntnis geben? 3.
Welche sachlichen
Gründe für den Zeitverzug von der Beschlussfassung im Mai 2005 bis heute liegen
vor? Begründung: Die Anfrage dient der Kontrolle von
Verwaltungshandeln. Nach §13 Abs. 1 BezVG hat das Bezirksamt sein von der BVV
angeregtes Handeln der BVV unverzüglich zur Kenntnis zu geben oder Gründe zu
nennen, warum dem angeregten Verwaltungshandeln nicht entsprochen werden kann.
Beides ist bislang nicht erfolgt, obgleich der Antrag in DS 1948/V vom Mai des
letzten Jahres lediglich einen kompakten Prüfauftrag enthielt. |
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