Drucksache - 2337/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 19.09.06 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.06 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation
zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2337/V aus der 58. BVV vom 29.06.06 Videoanlage Gutshaus Mahlsdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem
Ersuchen der BVV konnte aus personellen Gründen nicht fristgemäß zum August
2006 gefolgt werden. Zum Sachstand werden nachfolgende Informationen übergeben: Das Gutshaus Mahlsdorf befindet sich im Besitz des
Fördervereins Gutshaus Mahlsdorf e.V., der dazugehörige Park im Fachvermögen
von Natur- und Umwelt und eine der beiden Gründerzeitsammlungen im Fachvermögen
Kultur. Die private Sammlung von Herrn Berfelde wurde dem Förderverein Gutshaus
Mahlsdorf e.V. leihweise zur Verfügung gestellt. Die landeseigene Gründerzeitsammlung ist durch eine Einbruch-, Sturm-, Feuer- und Wasserversicherung abgesichert. Das BA Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Bildung, Kultur und Sport, als Leihgeber und der Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. als Leihnehmer haben am 01.03.03 einen Leihvertrag über die landeseigene Gründerzeitsammlung abgeschlossen. Dieser sieht im § 4 vor, “dass sich der Leihnehmer
verpflichtet, die Leihgabe unter den fachlich gebotenen, konservatorischen
Bedingungen aufzubewahren und auszustellen, sie sorgfältig zu behandeln und
alle Maßnahmen zum Schutz gegen Verlust und Beschädigung zu treffen. Der Leihnehmer
haftet für eigens verschuldete Schäden an der Sache”. Die Verantwortung zum Schutz der Präsentation der Sammlung liegt daher beim Leihnehmer. Am 23.08.06
gab es zu dem vorliegenden Ersuchen eine gemeinsame Gesprächsrunde mit dem
Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. als Betreiber des Gutshauses Mahlsdorf. Dabei hat
der Förderverein dem Fachbereich Kultur zur Kenntnis gegeben, dass eine
Videoüberwachung des Hauses (alle vier Seiten) und der zwei Parkeingänge von
Nutzen wäre. Der Förderverein selber sieht sich allerdings nicht in der Lage,
die dafür nötigen Kosten zu erbringen (sh.
Anlage). Gleichwohl
hat der Förderverein für die Sanierung des ganzen Hauses ein Sanierungskonzept
bei der Lottostiftung und der Stiftung Deutscher Denkmäler eingereicht. Ein Bestandteil
des Konzeptes ist die Installation einer Alarmanlage. Der
Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. erwartet demnächst den Bescheid zu den
Anträgen. Der
Fachbereich Kultur hat unterstützend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag
für zwei Varianten
eingeholt. -
Variante
1: Überwachung
aller vier Seiten – 28 T€ -
Variante
2: wie
Variante 1 und zusätzlich noch der Haupteingang (Tor) zum Hultschiner Damm und der rückwärtige Eingang
Radwanderweg (Parkseite) – 35 T€ Diese finanziellen Mittel für die Installation und die jährlichen Folgekosten einer Videoanlage stehen weder im Fachbereich Kultur bzw. im Amt für Bildung, Kultur und Sport noch in der Abteilung Bildung, Kultur und Sport bereit. Bereits
2004 wurde auf der Grundlage der DS 1591/V eine Weiternutzung vorhandener
Sicherungsanlagen, aus den im Rückbau befindlichen Kita’s und Schulen, in
öffentlichen Einrichtungen u.a. auch für das Gutshaus Mahlsdorf geprüft und als
nicht bzw. kaum realisierbar eingestuft. Dem
Ersuchen der BVV kann daher aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. Dr. Klett M.
Köhnke Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Bildung, Kultur
und Sport |
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