Drucksache - 2337/V  

 
 
Betreff: Videoanlage Gutshaus Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 1830/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStRin BildKultSport
Verfasser:Köhnke, Marlitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
23.03.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bildung und Kultur Anhörung
06.04.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
04.05.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Anhörung
06.06.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD PDF-Dokument
2. Antrag Fraktionen SPD und CDU PDF-Dokument
3. Stellungnahme AS Biku PDF-Dokument
4. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument
5. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                               19.09.06

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.06

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2337/V aus der 58. BVV vom 29.06.06

 

Videoanlage Gutshaus Mahlsdorf

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen der BVV konnte aus personellen Gründen nicht fristgemäß zum August 2006 gefolgt werden.

 

Zum Sachstand werden nachfolgende Informationen übergeben:

Das Gutshaus Mahlsdorf befindet sich im Besitz des Fördervereins Gutshaus Mahlsdorf e.V., der dazugehörige Park im Fachvermögen von Natur- und Umwelt und eine der beiden Gründerzeitsammlungen im Fachvermögen Kultur. Die private Sammlung von Herrn Berfelde wurde dem Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. leihweise zur Verfügung gestellt.

Die landeseigene Gründerzeitsammlung ist durch eine Einbruch-, Sturm-, Feuer- und Wasserversicherung abgesichert.

Das BA Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Bildung, Kultur und Sport, als Leihgeber und der Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. als Leihnehmer haben am 01.03.03 einen Leihvertrag über die landeseigene Gründerzeitsammlung abgeschlossen.

Dieser sieht im § 4 vor,

dass sich der Leihnehmer verpflichtet, die Leihgabe unter den fachlich gebotenen, konservatorischen Bedingungen aufzubewahren und auszustellen, sie sorgfältig zu behandeln und alle Maßnahmen zum Schutz gegen Verlust und Beschädigung zu treffen. Der Leihnehmer haftet für eigens verschuldete Schäden an der Sache”.

Die Verantwortung zum Schutz der Präsentation der Sammlung liegt daher beim Leihnehmer.

                                                                           

Am 23.08.06 gab es zu dem vorliegenden Ersuchen eine gemeinsame Gesprächsrunde mit dem Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. als Betreiber des Gutshauses Mahlsdorf.

Dabei hat der Förderverein dem Fachbereich Kultur zur Kenntnis gegeben, dass eine Videoüberwachung des Hauses (alle vier Seiten) und der zwei Parkeingänge von Nutzen wäre. Der Förderverein selber sieht sich allerdings nicht in der Lage, die dafür nötigen Kosten zu erbringen (sh. Anlage). Gleichwohl hat der Förderverein für die Sanierung des ganzen Hauses ein Sanierungskonzept bei der Lottostiftung und der Stiftung Deutscher Denkmäler eingereicht. Ein Bestandteil des Konzeptes ist die Installation einer Alarmanlage.

Der Förderverein Gutshaus Mahlsdorf e.V. erwartet demnächst den Bescheid zu den Anträgen.

 

Der Fachbereich Kultur hat unterstützend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für zwei

Varianten eingeholt.

-          Variante 1:        Überwachung aller vier Seiten – 28 T€

-          Variante 2:        wie Variante 1 und zusätzlich noch der Haupteingang (Tor) zum Hultschiner   Damm und der rückwärtige Eingang Radwanderweg (Parkseite) – 35 T€

 

Diese finanziellen Mittel für die Installation und die jährlichen Folgekosten einer Videoanlage stehen weder im Fachbereich Kultur bzw. im Amt für Bildung, Kultur und Sport noch in der Abteilung Bildung, Kultur und Sport bereit.

 

Bereits 2004 wurde auf der Grundlage der DS 1591/V eine Weiternutzung vorhandener Sicherungsanlagen, aus den im Rückbau befindlichen Kita’s und Schulen, in öffentlichen Einrichtungen u.a. auch für das Gutshaus Mahlsdorf geprüft und als nicht bzw. kaum realisierbar eingestuft.

 

Dem Ersuchen der BVV kann daher aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden.

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                              M. Köhnke

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadträtin für Bildung,

                                                                            Kultur und Sport

 

 


 

 
 

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