Drucksache - 2328/V  

 
 
Betreff: BürgerInnen- und BVV-Mitbestimmung über weitere Mobilfunksendemasten auf öffentlichen Gebäuden und Immobilien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, Heinrich 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur Anhörung
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
21.06.2006 
106. Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS UN PDF-Dokument
3. Bericht auf Empfehlung PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat in seiner Sitzung am 22

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        14.06.06

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr. 2328/V aus der 56. BVV vom 27.04.2006

                        BürgerInnen- und BVV-Mitbestimmung über weitere Mobilfunksendemasten auf öffentlichen Gebäuden und Immobilien

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Das Bezirksamt kann dem Ersuchen der BVV nur begrenzt folgen.


Begründung:

 

Es besteht gegenwärtig keine Möglichkeit, Mobilfunksendeanlagen an Objekten mit sensiblen Nutzungen zu untersagen bzw. nicht zuzulassen. Diese Frage ist in der Hauptsache durch den/die Eigentümer/in zu klären, da diese Objekte überwiegend nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.

 

Insofern kann sich das Ersuchen der BVV nur auf die zivilrechtliche "Eigentümerstellung" des Bezirksamtes beziehen. Dementsprechend wären nur noch die Schulen und die gedeckten und ungedeckten Sportflächen, die sich im Fachvermögen des Bezirksamtes befinden, von diesem Beschluss betroffen, da sich alle anderen genannten sensiblen Einrichtungen bereits in einem anderen Eigentumsverhältnis befinden.

 

Mit Beschluss Nr. 547/02 vom 10. September 2002 hat sich der Senat eindeutig positioniert. Demnach sollen landeseigene Grundstücke für Mobilfunksendeanlagen nach den "Grundsätzen für die Vergabe von landeseigenen Standorten für die Errichtung und Änderung von Mobilfunksendeanlagen" zur Verfügung gestellt werden. Der Senat hat den Bezirken die Empfehlung gegeben, entsprechend den "Grundsätzen" zu verfahren.

 

Das Bezirksamt ist dem aus weitergehenden Vorsorgegesichtspunkten über 4 Jahre nicht gefolgt.

 

In diesem Zeitraum haben aber keinerlei wissenschaftlich belastbare Untersuchungen einen wesentlich geänderten neuen Erkenntnisstand erbracht. Jedoch hat die Rechtssprechung durch Urteile der letzten Zeit eindeutig auf die Notwendigkeit des Vorliegens solcher Erkenntnisse im Zusammenhang mit Überlegungen zur Änderung der Vorsorge-/Grenzwerte hingewiesen (OLG Frankfurt am Main 16 U 6/05 vom 23.06.2005; VGH Bayern 22 A 03/40057 vom 09.07.2004; VGH Baden-Württemberg 8 S 243/04 vom 02.03.2004; BGH V ZR 218/03 vom 13.02.2004; BGH V ZR 217/03 vom 13.02.2004).

 

Insofern bestehen beim Bezirksamt gegenwärtig keinerlei Bedenken hinsichtlich der prinzipiellen Bereitstellung von Flächen des Finanz- oder Fachvermögens.

 

Dabei muss weiterhin berücksichtigt werden, dass gemäß der Selbstverpflichtung der Netzbetreiber diese von sich aus sensible Einrichtungen nach Möglichkeit nicht zur Nutzung vorsehen.

 

Durch die neue Beschlusslage im Bezirksamt wird den grundstücksverwaltenden Abteilungen die Entscheidung im Einzelfall zugewiesen. Das ist sachlich begründet, da der bisher bestehende Vorsorgegesichtspunkt, wie voraus ausgeführt, nicht mehr als prioritär gegenüber anderen Abwägungsfaktoren angesehen werden kann.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich jedes zuständige Bezirksamtsmitglied seiner diesbezüglichen Verantwortung bewusst ist.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für

                        Ökologische Stadtentwicklung

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin