Drucksache - 2169/V  

 
 
Betreff: Verlängerung der befristeten Zuordnung des Freizeitforums Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, UweKlett, Uwe
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.10.2005 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                    27.09.05

 

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.10.05

 

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Verlängerung der befristeten Zuordnung des Freizeitforum Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 27.09.05 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1469/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett               

Bezirksbürgermeister             

 

 

Anlage

 

       

 

    

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf                           20.09.05

BzBm 1                        2012

Bearbeiter: Müller

 

 

 

  

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr.1469/II

 

 

 

 

A. Gegenstand der Vorlage: Verlängerung der befristeten Zuordnung des Freizeitforum Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm

 

B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett

 

C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, dass in Fortsetzung der Beschlüsse Nr.1155/II vom 23./24.11.04, Nr.1189/II vom 11.01.05, Nr. 1378/II vom 28.06.2005 sowie in Abweichung des Beschlusses Nr.1172/II vom 21.12.04 das Freizeitforum Marzahn (FFM) weiterhin über den 30.09.05 hinaus befristet bis zum 31.12.05 dem Geschäftsbereich des BzBm zugeordnet bleibt.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffent-lichen.

 

D. Begründung:                                Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte BPU für die Voranmeldung der Vorlage an den Hauptausschuss des Abgh. liegt noch nicht vor.

 

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 36 Abs. 2 k, 37 Abs. 6 BezVG,

                                                      §§ 15, 36 Abs. 2 b, f und 3 BezVG

                                                      §§ 1 Abs. 1 GO des BA Marzahn-Hellersdorf

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine   

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine   

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine   

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine   

 

 

 

Dr. Uwe Klett

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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