Drucksache - 2150/V  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Kita-Eigenbetriebes Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussStellvertretender Bezirksbürgermeister
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.09.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.08.2006 
59. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        12.07.06

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 31.08.06

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2150/V aus der 49. BVV vom 22.09.2005

 

Einrichtung eines Kita- Eigenbetriebes Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Der Kita-Eigenbetrieb Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg wurde zum 01.01.2006 gegründet. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat 20 kommunale Einrichtungen mit 2.462 Plätzen in den Eigenbetrieb überführt.

Gemäß dem Gesetz über die Eigenbetriebe des Landes Berlin vom 13.07.1999 (verkündet am 22.07.1999, GVBl. S. 374) sind zur Einrichtung eines Eigenbetriebentriebes die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung und der Erlass einer Betriebssatzung erforderlich. Dies ist erfolgt.

Die Betriebssatzung für den Kita-Eigenbetrieb, Beschluss der BVV, DS-Nr. 2124/V vom 22.09.2005 und am 08.12.2005 verabschiedet im Abgeordnetenhaus, entspricht der Muster- Betriebssatzung für das Land Berlin, beschlossen am 18.03.2005 von der Lenkungsgruppe "Neuordnung der Kita-Landschaft". Abweichungen hierzu sind nur zu § 20 Kita-Förderungsgesetz zulässig, darüber hinausgehende Änderungen jedoch nicht.

Gemäß der vorliegenden Betriebssatzung sind die drei Bezirke gleichermaßen im Verwaltungsrat vertreten (§ 7 Betriebssatzung). Vom Verwaltungsrat sind der jeweils für das Geschäftsjahr zu erstellende Wirtschaftsplan (§ 16 EigG) und Finanzplan (§ 18 EigG) zu bestätigen. Aufsichtmaßnahmen können nur im Einvernehmen mit allen Bezirksämtern getroffen werden (§ 6 Betriebssatzung). Damit ist gesichert, dass den Belangen der einzelnen Bezirke Rechnung getragen wird.

 

Dem Ersuchen der BVV, durch rechtsgültige Vereinbarung der Bezirke Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg zur Errichtung eines Kita-Eigenbetriebes eine Quotierung der Lasten (Gewinne und Defizite) entsprechend der eingebrachten Platzzahl zu vereinbaren, kann aufgrund des § 11 Eigenbetriebsgesetz (EigG) nicht gefolgt werden.

Gemäß § 11, Abs. 2 EigG wird ein Jahresverlust auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahres, spätestens der nächsten drei Geschäftsjahre, oder aus Rücklagekapital gedeckt.

 

 

 

Dr. Schmidt

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin

 
 

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