Drucksache - 2145/V
Mit Beantwortung der Drucksache 1857/V gibt der Bezirksbürgermeister die Wartezeit beim bezirklichen JobCenter wie folgt an: “... da dem Besucher bzw. Kunden der Zustand nicht zuzumuten ist, bis zu vier Stunden in einer Reihe stehend auf die Abwicklung ihrer Angelegenheiten zu warten.”
1. Welche Konsequenz zieht das Bezirksamt aus der seit langem bekannten Tatsache der mehrere Stunden dauernden Wartezeit? 2. Welche Anstrengungen wurden unternommen, um die Wartezeit zu verkürzen? 3. Wie fügt sich diese Aussage von vier Stunden Wartezeit in die Beantwortungen der zuständigen Bezirksstadträtin Frau Pohle in der BVV ein, nach deren Aussage keine oder nur geringe Schwierigkeiten im bezirklichen JobCenter bestehen? |
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