Drucksache - 2100/V
Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
bei den zuständigen Stellen im Land Berlin dafür einzusetzen, dass bei der
Baumaßnahme am Galgen 1. keine
der ca. 30 Linden gefällt werden, der Wurzelbereich während der Bautätigkeit geschützt wird
und das nach der Baumschutzverordnung § 4 vom 04.03.04 keine
Sondernutzungserlaubnis gemäß § 12 Abs. 8 des Berliner Straßengesetzes für eine
Baumfällung erteilt wird; 2. der
Gehweg im Innenradius mit einer Breite von 2.50m über die Brücke angelegt wird. Dieser
Weg wird von Müttern mit Kinderwagen, Radfahrer ihr Rad schiebend und
Rollstuhlfahrer mit Hilfen benutzt. Diese Bürger gelangen nur so auf die andere
Seite der Bahn, da sie die vorhandenen Tunneltreppen nicht begehen können; 3. ein
Radweg, oder Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer eingerichtet werden; 4. und
ein Lärmschutzgutachten, bedingt durch den zu erwartenden, vermehrten Verkehr über
die neue Brücke, erstellt wird: Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat
in seiner Sitzung am 02.02.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV
mehrheitlich mit zwei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, den
Antrag abzulehnen. |
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