Drucksache - 2022/V  

 
 
Betreff: Umsetzung SGB II (BA-Vorlage Nr. 1820/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PDSAusschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung
Verfasser:Mätz, Klaus 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.06.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.11.2005 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Anhörung
08.12.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
12.01.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
09.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Anhörung
07.02.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
01.03.2006 
98. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.02.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Anhörung
07.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
15.03.2006 
99. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
28.09.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung Anhörung
09.01.2007 
Öffentliche Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung vertagt   
13.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
28.02.2007    5. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDS PDF-Dokument
2. interfraktioneller Antrag PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
4. Stellungnahme AS GesSoz PDF-Dokument
5. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
6. Mitteilung AS WiAr PDF-Dokument
7. Stellungnahme AS GesSoz PDF-Dokument
8. Mitteilung AS WiAr PDF-Dokument
9. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
10. Mitteilung AS WAJ PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        07.09.06

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.06

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2022/V aus der 47. BVV vom 23.06.2005

 

Umsetzung SGB II

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

In seiner Sitzung am 06. Juni 2006 verständigte sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, dass zum oben genanntes Ersuchen bis auf Widerruf wie folgt berichtet werden soll:

 

1. Übermittlung der Statistiken der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem

    SGB II

    (Termin: monatlich)

 

   Diese Statistiken werden monatlich durch das Büro der BVV den Fraktionen und den Aus-

   schüssen für Wirtschaft und Arbeit sowie Gesundheit und Soziales übergeben.

 

 

2. Berichterstattung zur Erfüllung der zwischen der Trägervertretung und der Ge-

    schäftsführung des JobCenters Berlin-Marzahn-Hellersdorf abgeschlossenen Ziel-

    vereinbarung 2006

    (Termin: August 2006 und Februar 2007)

 

Zielvereinbarung "Bundesziele" - Stand: 30.06.2006

 

a) Summe der passiven Leistungen

 

Ziel des Bundes war eine Senkung der Ausgaben gegenüber 2005. Dies wurde aufgrund des immer noch anhaltenden Anstiegs an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen – insoweit zeigt das Jahr 2005 als Startjahr noch keinen “typischen” Verlauf – nicht als realistisch eingeschätzt, so dass zumindest versucht werden sollte, die Haushaltsaufwendungen nicht weiter ansteigen zu lassen. Allerdings sind die Handlungsmöglichkeiten des JobCenters hierbei begrenzt. Bestimmt wird der Umfang der Grundsicherungsleistungen vorrangig durch die allgemeine Arbeitsmarktentwicklung, das Einkommensniveau (“Aufstocker”) und den Zugang nach Auslaufen von Alg I.

 

 

Rechnet man die Ende Juni erreichten Werte auf das Jahr 2006 hoch, so ergibt sich eine Steigerung bei

- Alg II                  um 12,5 %

- Sozialgeld                 um 11,0 %

- KdU                 um 14,9 %

- Sonstige Leist.                 um 24,7 %

 

Die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen (z.B. bei den Jugendlichen im Haushalt)

oder eine höhere Zahl an Integrationen wirken sich erst im 2.Halbjahr 2006 aus.

b) Anteil der Integrationen

 

Der Anteil Integrationen (Quotient) ergibt sich als Verhältnis aus dem Integrationsergebnis zur Anzahl der Kunden. Ziel ist, die Zahl der Integrationen um 15,9 % zu steigern; dabei wurde angenommen, dass die Zahl der Kunden gleich bleibt.

 

Derzeit zeigt sich, dass zwar deutlich mehr Integrationen erreicht werden konnten

(+ 26,7 %), dass aber auch die Zahl der Kunden zugenommen hat (+ 8,5 %). Insoweit spiegelt der Quotient die Zunahme der Integrationen nicht wieder, sondern liegt “nur” auf dem erwartbaren Monatsniveau (IST 8,8 %, SOLL 8,7 %).

 

c) Anteil der Integrationen U 25

 

Grundsätzliche Bemerkungen siehe 1.b). Ziel ist eine Steigerung um 10,2 %.

 

Das Integrationsergebnis konnte deutlich gesteigert werden (+ 36,0 %). Obwohl auch hier die Zahl der Kunden zugenommen hat (+ 9,1 %), ergibt sich dennoch eine Verbesserung des Anteils der Integrationen (IST 13,7 %, SOLL 12,1 %).

 

 

d) Kosten der Integration

 

Hierzu gibt es keine konkrete Zielvereinbarung, der Wert sollte nur beobachtet werden. Seit März wird dieser Wert durch die Bundesagentur nicht ausgewiesen, so dass eine Einschätzung derzeit nicht möglich ist.

 

 

 

Zielvereinbarung "Lokale Ziele" - Stand 30.06.2006

 

a) Senkung der Arbeitslosigkeit

 

Hinsichtlich der Einschätzung der arbeitsmarktlichen Entwicklung, des erwarteten Zugangs an Arbeitslosen und der Aussagefähigkeit der Arbeitslosenentwicklung im Jahre 2005 gab es unterschiedliche Meinungen.

Ungeachtet dessen wurde vereinbart, die Zahl der Arbeitslosen um 1,8 % zu senken.

 

Das Ausgangsniveau lag im Januar deutlich höher als im Durchschnitt des Jahres 2005. Die Zahl stieg bis April weiterhin an und entwickelt sich seitdem rückläufig. Ende Juni lag die durchschnittliche Zahl an Arbeitslosen um 11,9 % (der Monatswert um 10 %) über dem Vorjahresdurchschnitt.

 

 

 

b) Bearbeitungsdauer der Alg II- Anträge

 

Der Bearbeitungsrückstand in Arbeitstagen lag 2005 bei durchschnittlich 8,7 Tagen; Zielwert: 7 Arbeitstage. Im ersten Halbjahr konnte der Bearbeitungsrückstand durchschnittlich auf 5,8 Arbeitstage verringert werden (Wert Juni: 3,8).

 

c) Stattgabequote der Widersprüche/Klagen

 

Die Stattgabequote lag bei

 

- Widersprüchen mit 38,5 % unter dem Vorjahreswert von 43,1 %.

- Klagen mit 38,7 % ebenfalls unter dem Vorjahreswert von 40,1 %.

 

 

Lokale Zielvereinbarung zu den kommunalen Aufgaben (Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen) - Stand: 30.06.2006

 

a) Kooperationsvereinbarung zu § 15 und § 16 Abs. 2 SGB II

 

Die Kooperationsvereinbarung hat sich bewährt und wurde im 1. Quartal 2006 aktualisiert. Per 30. Juni 2006 erfolgte für 2.864 Personen eine psychosoziale Betreuung durch den Sozialdienst des Bezirksamtes.

 

 

b) Zusammenarbeit bei Anträgen auf Übernahme von Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II

 

Bei der Entscheidung über Miet- und Energieschulden ist die Stellungnahme der Sozialarbeiter/-innen unabdingbar. Im Juni 2006 wurden 7 Anträge auf Übernahme von Mietschulden gestellt. Von den beantragten 10.410,09 Euro wurden 5.098,81 Euro (49 %) als Darlehen und 496,03 Euro als Beihilfe bewilligt.

 

 

c) Gemeinsame Nutzung des Prüfdienstes

 

Es wird der Prüfdienst des Sozialamtes genutzt. Die Zusammenarbeit erfolgt mittels einer Arbeitsanweisung ohne Probleme. Mit Stand 30.06.06 wurden in diesem Jahr 962 Prüfungen veranlasst. Die dadurch entstandene Einsparung beträgt 78.274,79 Euro.

 

 

 

Wirksamkeit der Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen

 

Eine verlässliche, aussagefähige Einschätzung der Maßnahmen zur Integration ist nicht möglich, da noch keine Wirkungsanalyse (“Eingliederungsbilanz”) vorliegt. Anzunehmen ist, dass sich die Wirksamkeit nicht wesentlich von den bisherigen Maßnahmen nach dem SGB III unterscheidet.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Wirtschaft,

                                                                          Soziales und Gesundheit

 
 

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