Drucksache - 1998/V  

 
 
Betreff: Zur Erfüllung von BVV-Beschlüssen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin BildKultSport
Verfasser:Köhnke, MarlittKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
26.05.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage  
2. Beantwortung  

Das Bezirksamt gibt wie folgt Auskunft:

Das Bezirksamt gibt wie folgt Auskunft:

 

1.      Welche Entwicklungen zeichnen sich nach den Anmeldungen an den weiterführenden Schulen und den Ausgleichskonferenzen im Zusammenhang mit dem Nichtzustandekommen des Schulverbundes ab?

 

Wie im Schulentwicklungsplan 2003 (SEP) beschrieben, werden die Kapazitäten an Standorten gesenkt bzw. und Standorte werden zur Schließung vorbereitet.

Nach § 76 (3) 3 und § 111 (3) sind die Schulkonferenz und der Bezirksschulbeirat zu den bevorstehenden Planungsabsichten des Schulträgers anzuhören; die Abstimmung mit der Außenstelle Marzahn-Hellersdorf der Senatsschulverwaltung ist erfolgt. Am 16.06.2005 sollen die Gespräche mit den betroffenen Schulen unter Mitwirkung der Außenstelle Marzahn-Hellersdorf der Senatsschulverwaltung stattfinden. Nach den Auswertungen der Anhörungen der Gremien wird der Schulträger der BVV die angestrebten Vorgehensweisen vorlegen.

 

Durch den Austritt der Erasmus-von-Rotterdam-Oberschule aus dem Schulverbund ist dieser nicht zustande gekommen. Da sich eine unzureichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern für den Verbund angemeldet hatten, wurden diese, nachdem die BA-Vorlage Nr. 1302/II zur Nichteinrichtung von 7. Klassen vom Bezirksamt beschlossen wurde, an andere Schulen umgesetzt. Damit sind sowohl die Erasmus-von-Rotterdam-Oberschule als auch die Jules-Verne-Oberschule faktisch auslaufend und sind zur Aufhebung vorzubereiten.

 

 

2.      Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt bezüglich der Schullandschaft im Stadtbezirk?

 

Nach dem Abschluss der Anmeldezeit wurden in Gesprächen mit der Senatsschulverwaltung, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, Konsequenzen beraten, die vor allem die Zusammenlegung von Schulen im Haupt-, Real- und Gymnasialschulbereich zum Inhalt hatten. Die entsprechenden Schreiben an die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen wurden am 23.05.2005 mit der Senatsschulverwaltung abgestimmt.

 

 

3.      Wie werden all diese Fakten im neuen oder fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan berücksichtigt?

 

Der SEP 2003 hat die erwartete Entwicklung aufgezeigt. Die Schulgremien sind durch Anhörungen in die weiteren Vorhaben des Schulträgers eingebunden. Nach den Auswertungen der Protokolle der Gremien wird die SEP dahingehend fortgeschrieben, dass das Datenmaterial überarbeitet wird und weitere Perspektiven von Schulen standortgenau definiert werden.

 

 

4.      Wann liegt ein solcher Plan der BVV vor?

 

Ein gültiger Schulentwicklungsplan 2003 liegt der BVV mit der BA-Vorlage 730/II vom 28.10.2003 vor. Dieser hat eine Gültigkeit nach AV SEP vom 30.12.1996 von fünf Jahren als Teil des Schulentwicklungsplanes des Landes Berlin, also bis zum Kalenderjahr 2008.

 

Leider ist die bezirksorientierte Fortschreibung mit Redaktionsschluss vom April 2005 noch nicht vom Bezirksamt beschlossen. Sie folgt den Planungslinien des SEP 2003 und hat den Charakter einer zusammenfassenden Berichterstattung, da die Nichteinrichtung von 1. und 7. Klassen sowie die Aufhebungen von Schulen der BVV bereits durch BA-Vorlagen bekannt gemacht worden sind.

 
 

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