Drucksache - 1998/V
Das
Bezirksamt gibt wie folgt Auskunft: 1.
Welche
Entwicklungen zeichnen sich nach den Anmeldungen an den weiterführenden Schulen
und den Ausgleichskonferenzen im Zusammenhang mit dem Nichtzustandekommen des
Schulverbundes ab? Wie im Schulentwicklungsplan 2003 (SEP) beschrieben, werden die Kapazitäten an Standorten gesenkt bzw. und Standorte werden zur Schließung vorbereitet. Nach § 76
(3) 3 und § 111 (3) sind die Schulkonferenz und der Bezirksschulbeirat zu den
bevorstehenden Planungsabsichten des Schulträgers anzuhören; die Abstimmung mit
der Außenstelle Marzahn-Hellersdorf der Senatsschulverwaltung ist erfolgt. Am
16.06.2005 sollen die Gespräche mit den betroffenen Schulen unter Mitwirkung
der Außenstelle Marzahn-Hellersdorf der Senatsschulverwaltung stattfinden. Nach
den Auswertungen der Anhörungen der Gremien wird der Schulträger der BVV die
angestrebten Vorgehensweisen vorlegen. Durch den
Austritt der Erasmus-von-Rotterdam-Oberschule aus dem Schulverbund ist dieser
nicht zustande gekommen. Da sich eine unzureichende Anzahl von Schülerinnen und
Schülern für den Verbund angemeldet hatten, wurden diese, nachdem die
BA-Vorlage Nr. 1302/II zur Nichteinrichtung von 7. Klassen vom Bezirksamt
beschlossen wurde, an andere Schulen umgesetzt. Damit sind sowohl die
Erasmus-von-Rotterdam-Oberschule als auch die Jules-Verne-Oberschule faktisch
auslaufend und sind zur Aufhebung vorzubereiten. 2. Welche
Konsequenzen zieht das Bezirksamt bezüglich der Schullandschaft im Stadtbezirk? Nach dem
Abschluss der Anmeldezeit wurden in Gesprächen mit der Senatsschulverwaltung,
Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, Konsequenzen beraten, die vor allem die
Zusammenlegung von Schulen im Haupt-, Real- und Gymnasialschulbereich zum
Inhalt hatten. Die entsprechenden Schreiben an die Schulkonferenzen der
betroffenen Schulen wurden am 23.05.2005 mit der Senatsschulverwaltung
abgestimmt. 3.
Wie
werden all diese Fakten im neuen oder fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan
berücksichtigt? Der SEP
2003 hat die erwartete Entwicklung aufgezeigt. Die Schulgremien sind durch
Anhörungen in die weiteren Vorhaben des Schulträgers eingebunden. Nach den
Auswertungen der Protokolle der Gremien wird die SEP dahingehend
fortgeschrieben, dass das Datenmaterial überarbeitet wird und weitere
Perspektiven von Schulen standortgenau definiert werden. 4.
Wann
liegt ein solcher Plan der BVV vor? Ein
gültiger Schulentwicklungsplan 2003 liegt der BVV mit der BA-Vorlage 730/II vom
28.10.2003 vor. Dieser hat eine Gültigkeit nach AV SEP vom 30.12.1996 von fünf
Jahren als Teil des Schulentwicklungsplanes des Landes Berlin, also bis zum
Kalenderjahr 2008. Leider ist
die bezirksorientierte Fortschreibung mit Redaktionsschluss vom April 2005 noch
nicht vom Bezirksamt beschlossen. Sie folgt den Planungslinien des SEP 2003 und
hat den Charakter einer zusammenfassenden Berichterstattung, da die
Nichteinrichtung von 1. und 7. Klassen sowie die Aufhebungen von Schulen der
BVV bereits durch BA-Vorlagen bekannt gemacht worden sind. |
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