Drucksache - 1858/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.02.2008 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.02.2008 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht
zur Empfehlung der BVV, Straßenausbaubeitragsgesetz: 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Bezirksamt wurde empfohlen, sich
gegenüber den zuständigen Senatsbehörden und dem Abgeordnetenhaus von Berlin
dahingehend einzusetzen, dass beim Gesetzesentwurf zum
Straßenausbaubeitragsgesetz eine Regelung aufgenommen wird, nach der vor der
Entscheidung über eine Ausbaumaßnahme die Bezirksverordnetenversammlung vom
Bezirksamt zu unterrichten ist und die BVV der Ausbaumaßnahme jeweils zustimmen
muss. Der Empfehlung der BVV wurde
gefolgt. Das Straßenausbaubeitragsgesetz
(StrABG) wurde am 16.03.2006 beschlossen und ist am 25.03.2006 in Kraft
getreten. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist im § 3 StrABG
festgeschrieben. § 3 Abs. 3 letzter Satz StrABG
lautet nunmehr wie folgt: „Vor der Entscheidung über die durchzuführende
Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei
Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des
Abgeordneten-hauses einzuholen“. Damit wurde dem Anliegen der BVV
Rechnung getragen. Stefan Komoß Christian Gräff Stellvertretender Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,
Bürgerdienste und öffentliche Ordnung |
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