Drucksache - 1858/V  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeitragsgesetz: Unterrichtungspflicht des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD 
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art: Bericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.03.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
20.02.2008    26. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
3. Abschlussbericht des BA auf Empfehlung der BVV PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    05.02.2008

 

 

Bericht

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.02.2008

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV,
Ds-Nr.1858/V aus der  44. BVV vom 17.03.2005

                        Straßenausbaubeitragsgesetz:
Unterrichtungspflicht des Bezirksamtes

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Dem Bezirksamt wurde empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Senatsbehörden und dem Abgeordnetenhaus von Berlin dahingehend einzusetzen, dass beim Gesetzesentwurf zum Straßenausbaubeitragsgesetz eine Regelung aufgenommen wird, nach der vor der Entscheidung über eine Ausbaumaßnahme die Bezirksverordnetenversammlung vom Bezirksamt zu unterrichten ist und die BVV der Ausbaumaßnahme jeweils zustimmen muss.

 

Der Empfehlung der BVV wurde gefolgt.

 

Das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) wurde am 16.03.2006 beschlossen und ist am 25.03.2006 in Kraft getreten. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist im § 3 StrABG festgeschrieben.

§ 3 Abs. 3 letzter Satz StrABG lautet nunmehr wie folgt: „Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des Abgeordneten-hauses einzuholen“.

 

Damit wurde dem Anliegen der BVV Rechnung getragen.

 

 

 

Stefan Komoß                        Christian Gräff

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 
 

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