Drucksache - 0719/IX
Frage 1: Welche Abstimmungen haben seit Beginn des Jahres zwischen Bezirksamt und KV stattgefunden, um die ambulante medizinische Versorgung im Bezirk zu verbessern?Im März 2022 fand das erste Gespräch der Legislatur mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Ver-einigung Berlin (KV) und der KV Praxis Berlin GmbH statt, welches dem Austausch zur Ist-Situation der ambulanten medizinischen Versorgung und Möglichkeiten der KV-seitigen Steuerung sowie der künftigen Zusammenarbeit und dem persönlichen Kennenlernen der Akteurinnen und Akteure diente. Seither gab es regelmäßigen Austausch insbesondere mit der KV Praxis Berlin GmbH, bei dem es um die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Räumen für die angestrebte Praxis des Eigenbetriebes ging. Das Bezirksamt unterstützt hierbei durch Vermittlung von Kontakten und erkundigt sich fortwährend nach Zwischenständen, auch über die Abteilung Stadtentwicklung. Zwei Gespräche mit dem KV Vorstand fanden statt, zudem gibt es regelmäßigen Austausch mit der Verantwortlichen für die Niederlassungsberatung. Es wird hierbei gemeinsam daran gearbeitet die Herausforderungen, die eine Niederlassung verhindern, zu bewältigen. Der KV ist bekannt, dass sich Ärztinnen und Ärzte an das Bezirksamt wenden können, wenn sie Unterstützung, beispielsweise bei der Raumsuche benötigen. Dies wird auch kommuniziert und genutzt, zuletzt z.B. vorrangig von interessierten Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Die KV hat ebenfalls durch einen Vorstandsvertreter ausführlich über ihre Strategie zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Region im Ausschuss für Gesundheit, Inklusion, Teilhabe (5. Mai 2022) berichten lassen. Ein weiterer Aus-tausch fand im Rahmen einer Bezirksstadträtinnen- und Bezirksstadträte-Runde Gesundheit im Oktober 2022 statt. Auch ein weiteres bilaterales Gespräch zwischen dem Bezirksamt und der KV hat stattgefunden.
Frage 2: Welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt? Gemeinsame Aktionen und Anstrengungen von KV und Bezirk, welche der Motivation zur Nie-derlassung von Ärztinnen und Ärzten im Bezirk dienen, sind grundsätzlich möglich. Sowohl die KV Berlin als auch der Bezirk haben ein Interesse an zielgenauer Vermittlung und ähnliche Vorstellungen zu geeigneten Maßnahmen. Potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten, welche überlegen sich grundsätzlich niederzulassen, soll die Möglichkeit geboten werden, den Bezirk vor Ort kennenzulernen, in Kontakt mit ansässigen und ggf. aus Altersgründen zur Praxisaufgabe neigenden Ärztinnen und Ärzten zu kommen und mögliche Praxisräume und deren Vermieterinnen und Vermieter kennenzulernen. Hierzu fanden weitere Abstimmungen statt.
Frage 3: Wann wird die erste KV-betriebene Praxis im Bezirk eröffnet.Laut Auskunft der KV ist für den Eigenbetrieb ein Mietvertrag ab 1.10.23 in der Neuen Grottkauer Str. im Forum Kienberg abgeschlossen worden. |
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