Drucksache - 0511/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV bereits in der letzten Legislatur im Rahmen der DRS 1743/VIII festgelegte Ausweisung von Innenhofgrundstücken als Gemeinbedarfsflächen fortzusetzen. Die in den DRS 2079/VIII und 2244/VIII mehrheitlich festgelegten Empfehlungen für die den Erhalt der grünen Innenhöfe Eisenacher Straße 35 (B-Plan 10-98): Grünfläche Stollberger Straße 98 (B-Plan 10-99): Grünfläche Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Sicherung der Mietergärten Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung sind zu berücksichtigen umzusetzen. Aufgrund der sich stetig verändernden und wachsenden Bedarfe für soziale Infrastruktur und der knapper werdenden landeseigenen Grundstücke, ist die im BVV-Beschluss 1743/VIII geforderte Prüfung auf Bedarfe der einzelnen Fachämter an den Grundstücken, auf denen früher Kindergärten standen, kontinuierlich fortzusetzen und ebenfalls zu berücksichtigen.
Ursprungsdrucksache Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV bereits in der letzten Legislatur im Rahmen der DRS 2079/VIII und 2244/VIII mehrheitlich festgelegten Empfehlungen für die den Erhalt der grünen Innenhöfe Eisenacher Straße 35 (B-Plan 10-98): Grünfläche Stollberger Straße 98 (B-Plan 10-99): Grünfläche Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Sicherung der Mietergärten Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung umzusetzen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen, eine Nein-Stimmen und vier Enthaltung, den Antrag in der vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr (einschließlich Veterinätaufsicht) geänderten Fassung zu beschließen. |
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