Drucksache - 0511/IX  

 
 
Betreff: Verlässlichkeit für Marzahn-Hellersdorf: Innenhöfe als Freiräume und Grünflächen erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften
Verfasser:Ollech, Liane 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.05.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr (einschließlich Veterinäraufsicht) Stellungnahme
09.06.2022 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr (einschließlich Veterinäraufsicht) vertagt   
14.06.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr (einschließlich Veterinäraufsicht) erledigt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften Beschlussempfehlung
08.09.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Fraktion der CDU PDF-Dokument
2. Stellungnahme AS Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung AS Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV bereits in der letzten Legislatur im Rahmen der DRS 1743/VIII festgelegte Ausweisung von Innenhofgrundstücken als Gemeinbedarfsflächen fortzusetzen.

Die in den DRS 2079/VIII und 2244/VIII mehrheitlich festgelegten Empfehlungen für die den Erhalt der grünen Innenhöfe Eisenacher Straße 35 (B-Plan 10-98): Grünfläche Stollberger Straße 98 (B-Plan 10-99): Grünfläche Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Sicherung der Mietergärten Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung sind zu berücksichtigen

umzusetzen.

Aufgrund der sich stetig verändernden und wachsenden Bedarfe für soziale Infrastruktur und der knapper werdenden landeseigenen Grundstücke, ist die im BVV-Beschluss 1743/VIII geforderte Prüfung auf Bedarfe der einzelnen Fachämter an den Grundstücken, auf denen früher Kindergärten standen, kontinuierlich fortzusetzen und ebenfalls zu berücksichtigen.

 

 

Ursprungsdrucksache

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV bereits in der letzten Legislatur im Rahmen der DRS 2079/VIII und 2244/VIII mehrheitlich festgelegten Empfehlungen für die den Erhalt der grünen Innenhöfe

Eisenacher Straße 35 (B-Plan 10-98): Grünfläche

Stollberger Straße 98 (B-Plan 10-99): Grünfläche

Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Sicherung der Mietergärten

Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung

umzusetzen.

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen, eine Nein-Stimmen und vier Enthaltung, den Antrag in der vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Natur, Tier- und Artenschutz, Verkehr (einschließlich Veterinätaufsicht) geänderten Fassung zu beschließen.

 
 

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