Auszug - Qualifizierung der Geschäftsordnung - Dem Bezirksamt keinen Anlass mehr geben, gegen die Geschäftsordnung der BVV zu verstoßen! -  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 1.1.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 27.01.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 22:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
1723/V Qualifizierung der Geschäftsordnung - Dem Bezirksamt keinen Anlass mehr geben, gegen die Geschäftsordnung der BVV zu verstoßen! -
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Hofmann, PaulHofmann, Paul
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

§ 29 (2) GO BVV wird wie folgt geändert:

 

Kleine Anfragen sind unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Wochen, vom Bezirksamt schriftlich zu beantworten. Bei Fristüberschreitung ist dem Fragesteller unverzüglich, innerhalb der Dreiwochenfrist, über die Vorsteherin ein Zwischenbescheid zu erteilen.


 
 

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Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin