Auszug - „Solar-B-Plan“ für mehr Klimaschutz  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1761/VIII „Solar-B-Plan“ für mehr Klimaschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe BündnisgrüneAusschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
Verfasser:Behrens, Janine 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
 
Wortprotokoll

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB in allen Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der „Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung“ vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzung ermöglicht und nicht verhindert.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2020 zu berichten

 

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der "Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung" vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von chern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich Ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2020 zu berichten.


 
 

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