Auszug - Masterplan für Anwohner und Gäste Kienbergpark und Gärten der Welt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1405/VIII Masterplan für Anwohner und Gäste Kienbergpark und Gärten der Welt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin WirtSG
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll
Beschluss

Geänderte Fassung: Der letzte Satz wird gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:

Vor weiteren Sicherungsmaßnahmen ist die BVV in angemessener und zulässiger Form zu beteiligen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit neun Ja-Stimmen und drei Enthaltungen (Herr Dr. Franke war nicht mehr anwesend), den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.


Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit der GrünBerlinGmbH und weiteren Beteiligten eine mittel- und langfristige Planung (Masterplan) für die weitere Entwicklung der Gärten der Welt und des Kienbergparks als Lern- & Erholungsort für Touristen und die Bewohner von Marzahn-Hellersdorf zu erarbeiten. Hierbei ist die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans für den Kienberg und das Wuhletal sowie das Gewässerentwicklungskonzept Wuhle (GEK Wuhle) einzubeziehen. Der bisherige Masterplan ist zu veröffentlichen.

 

Das Konzept muss dabei neben der zukünftigen Entwicklung des gesamten Areals innerhalb und außerhalb auch den Schutz der bestehenden Anlagen beinhalten. Hierzu ist zunächst der Beschluss der BVV zu DS 0528/VIII vollständig umzusetzen. Dazu gehört im Besonderen, einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über weitere Maßnahmen einzuleiten. Vor weiteren Sicherungsmaßnahmen ist die BVV in angemessener und zulässiger Form zu beteiligen.


 
 

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