Auszug - Psychosoziale Betreuung - 2. Initiativantrag zu Drs. 1564/V
Die BVV hat beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass ab 01.01.2005 die finanziellen
Mittel für die psychosoziale Betreuung nach SGB II in erforderlicher Höhe zur
Verfügung gestellt werden. Begründung: Der Bundestag beschloss im Oktober
2003 neben der Sozialhilfereform (SGB XII) auch die Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Erwerbsfähiger zum Arbeitslosengeld II im SGB
II. Diese Gesetze treten am 01.01.2005 in Kraft. §§ 14 ff. regeln die
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Der Abschluss einer
Eingliederungsvereinbarung gilt als Voraussetzung für den Anspruch auf ALG II.
Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung zwischen einem Erwerbsfähigen und
der Agentur für Arbeit kann die notwendige psychosoziale Betreuung sein. Um dem
größer werdenden Bedarf gerecht zu werden, ist es notwendig, die finanziellen
Mittel für die psychosoziale Betreuung in erforderlichem Umfang aufzustocken. Das Wortprotokoll wurde
verlangt.
Realisierung: Mit
Beschluss der BVV vom 28.06.2007 zu Drs. 0395/VI erledigt. |
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