Auszug - Sicherheit für Beschäftigte des Bezirksamtes der Gefährdungslage anpassen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 24.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1399/VIII Sicherheit für Beschäftigte des Bezirksamtes der Gefährdungslage anpassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Vorsitzende stellt die Textfassung aus dem Ausschuss für Liegenschaften, Facility Management und Bauen von dessen Sitzung am 30.04.2019 vor. In dieser Fassung wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

Der Stellungnahme des Ausschusses für Liegenschaften, Facilitymanagement und Bauen wird gefolgt.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 24.05.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit elf Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Dienstleistungsvertrag zur Sicherung von Bürodienstgebäuden zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend der jeweiligen Sicherheitslage anzupassen bzw. neu zu verhandeln oder auszuschreiben. Die Anforderungen an einen neuen oder veränderten Vertrag sind im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Personalrat zu erstellen und müssen dem Sicherheitsbedürfnis der Beschäftigten in den einzelnen BDG angemessen entsprechen.

 

Sollten dafür zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sein, sind diese rechtzeitig im Vorfeld der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/ 2021 dem Hauptausschuss begründet vorzulegen.

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Pförtnervertrag der Bürodienstgebäude zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend der jeweiligen Sicherheitslage anzupassen bzw. neu zu verhandeln oder auszuschreiben. Die Anforderungen an einen neuen oder veränderten Vertrag sind im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Personalrat zu erstellen und müssen dem Sicherheitsbedürfnis der Beschäftigten in den einzelnen BDG angemessen entsprechen. Sollten dafür zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sein, sind diese rechtzeitig im Vorfeld der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/21 dem Hauptausschuss begründet vorzulegen.


 
 

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