Auszug - Öffentlicher See und Park am ehemaligen Wernerbad
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die Fläche des Wernersees und der geschützten Parkanlage aus dem Gesamtgrundstück herauszulösen und als öffentliche Flächen dem Bezirk zu übergeben. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, den entsprechenden Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die genannten Areale als öffentliche Flächen ausgewiesen werden.
Sofern das genannte Ziel nicht umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt ersucht, eine vertraglich fixierte öffentliche Begehbarkeit der Parkanlage und des Seeufers zu erwirken und im Bebauungsplan zu verankern.
Realisierung: Siehe 32.Sitzung der BVV/VIII. vom 11.04.2019. |
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