Auszug - Abschnitt Bärensteinstraße 2 – 18 zur Einbahnstraße machen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, den Teilbereich der Bärensteinstraße zwischen den Hausnummern 2 und 18 zur Einbahnstraße zu machen oder eine Unterbrechung der Durchwegung zu prüfen. Ziel der Einbahnstraßenregelung ist es, den schmalen und durch die prägnante Kurve nicht einsehbaren Abschnitt der Bärensteinstraße sicherer zu machen und dafür zu sorgen, dass dieser ohne riskante Fahrmanöver, ungehindert und ohne tägliche Auseinandersetzungen der sich gegenüberstehenden Fahrzeugführer/-innen passierbar gemacht wird.
Realisierung: Siehe 32.Sitzung der BVV/VIII. vom 11.04.2019. |
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