Auszug - Mietfreiheit für Kultureinrichtungen
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Mietfreiheit: ·
Grundlage sind gesetzliche Regelungen/OE Finanzen Þ Senat, Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Kultur hat in seiner
Sitzung am 09.09.2004 o. g. Antrag beraten und empfiehlt der BVV einstimmig,
mit zehn Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an
die zuständige Senatsverwaltung zu wenden, um für die Kiste, die Jugendkunstschule,
das KulturGut und das Kulturforum Mietfreiheit zu erwirken. |
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