Auszug - Bericht der Polizei - Allgemeine Situation im Bezirk, Arbeitsbedingungen der Polizei, Auffälligkeiten in der Kriminalität, Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Prostitution  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verliest ein Schreiben Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in dem der Wunsch des Ausschusses, eine Polizeidienststelle zu besuchen und sich informieren zu lassen, zurückgewiesen wird mit Verweis auf die Kontrollfunktion des Abgeordnetenhauses und dessen Ausschuss für Innere Sicherheit. Den Inhalt dieses Schreibens stellt der Ausschussvorsitzende zur Diskussion.

 

Im Ergebnis der sich anschließenden breiten Diskussion bringt die Fraktion der CDU einen Entwurf für einen Ausschussantrag ein, dem die Fraktion der SPD beitritt.

Dieser Ausschussantrag wurde beschlossen und hat folgenden Wortlaut:

 

Betreff: Arbeit der BVV nicht erschweren

 

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass die Polizei für Informationsaustausche mit dem zuständigen BVV-Ausschuss zur Verfügung steht und dabei über ihre Arbeit im Bezirk informiert.

 

Begründung:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten hatte gemäß seinem Jahresarbeitsplan einen solchen Informationsaustausch gewünscht. Dies konnte zunächst auch direkt mit der Direktion 6 für den 01.03.2018 vereinbart werden, wurde aber schließlich durch die zuständige Senatsverwaltung gemäß Schreiben vom 21.02.2018 abgelehnt. Eine entsprechende vorab mündlich gegebene Zusage der Direktion 6 wurde folglich zurückgezogen.

In dem Schreiben vom 21.02.2018 wurde u.a. darauf verwiesen, dass die BVV nicht als Kontrollgremium der Polizei zuständig ist. Dies ist aber tatsächlich eine Fehlinterpretation, da der Ausschuss keine derartige Intention hatte, sondern es lediglich um ein informatives Gespräch ging. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Polizei als öffentliche Einrichtung auch entsprechend öffentlich informieren soll und andererseits die BVV in Gestalt des zuständigen Ausschusses auch ein berechtigtes Informationsinteresse zu Sicherheitsbelangen des Bezirks hat.

 

Abstimmungsergebnis: elf Ja-Stimmen und drei Enthaltungen


 
 

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