Auszug - Wasser für die Hönower Weiherkette
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit durch direkte Ableitung von Regenwasser von Dächern bzw. von Grundstücksflächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 10-69 beziehungsweise weiteren bebauten bzw. bebaubaren Flächen in der Umgebung in das Gebiet der Hönower Weiherkette eine Stabilisierung bzw. Verstetigung der Gewässersituation im Landschaftsschutzgebiet „Hönower Weiherkette“ erreicht werden kann.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, entsprechend gegenüber anliegenden Wohnungsunternehmen bzw. neuen Investoren/Bauherren in Richtung vertraglicher Vereinbarungen oder freiwilliger Leistungen zugunsten des Wasserhaushaltes der Hönower Weiherkette tätig zu werden.
Realisierung: Siehe 33. Sitzung der BVV vom 23.05.2019. |
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