Auszug - Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
0211/VIII Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR BürgWohn
Verfasser:Braun, Thomas 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über
den erlaubten Aufenthalt“ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des
§ 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen „Wohnberechtigungsschein“ auszustellen.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin für eine einheitliche Regelung im Land Berlin einzusetzen.


  Beschluss: 18.05.2017 Bezirksverordnetenversammlung mit Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 13.07.2017 realisiert Verantwortlich:
BzStR BürgWohn  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 18.08.2017  
Vermerk:

Realisierung:

Siehe 10. Sitzung der BVV vom 13.07.2017.

 
 

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Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin