Auszug - Zukunft des TaP sichern
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebäude des „Theater am Park“ weiterhin eine soziokulturelle Nutzung sicherzustellen. Für das vom Bezirksamt angestrebte Interessenbekundungsverfahren soll dem bisherigen Betreiber (Theater am Park e.V.) eine gleichberechtigte und faire Chance zur Bewerbung ermöglicht werden.
Für das Interessenbekundungsverfahren und die Auswahl soll es zudem eine fachliche Zuarbeit durch das Amt für Kultur und Weiterbildung geben. Das Bezirksamt wird ebenso ersucht, mit Kulturtreibenden des Bezirks und des Landes in Kontakt zu treten und für eine Teilnahme am Verfahren zu werben.
Realisierung: Nicht erledigte Drucksache wird gemäß Beschluss der BVV zu DS 0126/VIII vom 23.02.2017 nicht weiter behandelt.
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