Auszug - Bericht des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden über die Arbeit mit Eingaben und Beschwerden im II. Halbjahr 2015 gemäß § 18 (4) GO BVV  

 
 
103. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.3.7
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 17.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
2205/VII Bericht des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden über die Arbeit mit Eingaben und Beschwerden im II. Halbjahr 2015 gemäß § 18 (4) GO BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und BeschwerdenAusschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden
Verfasser:Uhlich, Christiane 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll

Gemäß § 18 (4) GO BVV ist der BVV halbjährlich über die Arbeit des o.g. Ausschusses zu berichten.

 

Im zweiten Halbjahr 2015 wurden 13 Eingaben eingereicht, die alle abschließend bearbeitet werden konnten.

 

  1. Eingaben aus der Abteilung Bürgerdienste und Facility Management:

    Zehn Eingaben betrafen die Abteilung Bürgerdienste und Facility Management, davon betrafen:
    • Neun Eingaben das generelle Problem der Terminvergabe in Bürgerämtern Berlins, so dass den Beschwerdeführern nicht geholfen werden konnte.

      Zur Klärung der Problematik war der zuständige Bezirksstadtrat persönlich zur Erläuterung der Situation in der Ausschusssitzung anwesend.
      In einer weiteren Sitzung berichtete der Fachamtsleiter.
       
    • Eine Eingabe wurde vom Bezirksbürgermeister bearbeitet, da es sich bei dieser um ein personelles Problem im Bürgeramt handelte.

       
  2. Eingaben aus der Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung:
     
    • Die noch nicht aus dem I. Halbjahr abgeschlossene Eingabe konnte abschließend bearbeitet werden.

       
  3. Eingaben aus der Abteilung Schule und Sport:
     
    • Diese Eingabe konnte gemeinsam mit der Abteilung Gesundheit und Soziales bearbeitet werden.

       
  4. Zwei Eingaben betrafen nicht das Verwaltungshandeln. Eine davon konnte jedoch gemeinsam mit dem Bezirksamt geklärt werden. Bei der anderen wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass sie sich in ihrem Fall an ihren zuständigen Vermieter wenden muss.

     
  5. Von den zwei aus dem Jahr 2013 noch nicht abgeschlossenen Eingaben konnte eine Eingabe abgeschlossen werden, die andere bleibt weiterhin unter Kontrolle.

 

 

Der Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden am 27.01.2016 beraten und von allen Mitgliedern bestätigt.

 


 
 

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