Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 des Bezirks Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 1022/IV)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
1997/VII Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 des Bezirks Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 1022/IV)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/BzStR SchulSportFinPersHauptausschuss
Verfasser:Mätz, Klaus 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 o. g. Drucksache beraten. Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig, mit neun Ja-Stimmen, folgende Stellungnahme an den Hauptausschuss beschlossen:

2 Ausschussmitglieder haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

Mit der Einführung des neuen „HzE-Zuweisungsverfahren“ wird der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung fiskalisch nicht sichergestellt und entspricht nicht dem derzeitigen Bedarf. Für die Berechnung der Zuweisung werden die Ist-Menge 2014 und ein neuer HzE-Belastungsfaktor (Anzahl der Kinder und Jugendlichen (0-18 Jahre), die bei Alleinerziehenden mit SGB II-Bezug in der Bedarfsgemeinschaft leben, im Verhältnis aller Kinder und Jugendlichen im Bezirk) herangezogen. Dieses neue Zuweisungsmodell schließt weitere soziale Belastungsfaktoren wie Familien im SGB-II Bezug, Familien mit Zuschuss zum Einkommen, Kinder im ALG-II-Bezug, Jugendarbeitslosigkeit und weitere Armutsfaktoren aus.

Erschwerend kommt hinzu, dass durch Zuzug sozial benachteiligter Familien die Fallwanderung (in 2014 ca. 1,4 Mio Mehrbedarf, der nicht gesteuert werden kann) keinerlei Berücksichtigung findet. Ebenso werden für die Berechnung des Modells statistische Zahlen des Jahres 2012 herangezogen, obwohl bereits Zahlen für das Jahr 2014 vorliegen. Die Zahlen bestätigen einen Anstieg um 7 % der Kinder und Jugendlichen sowie einen Anstieg der Kinder im ALG-II-Bezug um 8 % in Marzahn-Hellersdorf. Somit beachtet das neue Zuweisungsmodell nicht hinlänglich die soziale Situation der Familien im Bezirk sowie die Spreizung zwischen Siedlungsgebiet und Großsiedlungen.

Außerdem unterstellt das neue Modell, dass 20 % der Hilfen bedingt steuerbar sind. Nach unserer Kenntnis sind gerade 4 % der Hilfen steuerbar, da die restlichen Hilfen sich im Grau-und Gefährdungsbereich (also Kinderschutz) befinden.

Daher stellt der Jugendhilfeausschuss fest und fordert:

Durch das neue HzE-Zuweisungsverfahren entsteht für das Jahr 2016/2017 ein Haushaltsrisiko in Höhe von mindestens 2,6 Mio Euro.

Durch das zu erwartende Defizit dürfen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien (§11, 12, 14, 16 SGB VIII) keine Kürzungen im Haushaltsjahr 2016/17 erfahren.

Die politischen Verantwortlichen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass vehement auf eine Veränderung bzw. Nachjustierung des Zuweisungsverfahrens HzE eingewirkt wird.


 
 

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