Auszug - Versicherungskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass sie eine zügige Regelung mit den Krankenkassen herbeiführt, die die direkte Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum Ziel hat. Die Krankenkassen rechnen dann mit der zuständigen Behörde ab.
Realisierung: siehe 87. GM der Vorsteherin |
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