Auszug - Vorschusszahlung bei Elterngeld
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei beantragtem Elterngeld die antragstellenden Erziehungsberechtigten bedarfsgerecht auf die Möglichkeit der Vorschusszahlung hinzuweisen.
Ursprungsdrucksache:
Das Bezirksamt wird ersucht, von der Möglichkeit der Vorschusszahlung bei beantragtem Elterngeld bedarfsgerecht Gebrauch zu machen und diese Möglichkeit den antragstellenden Erziehungsberechtigten rechtzeitig anzuzeigen (bezirkliche Elterngeldstelle).
Realisierung: siehe 49. Sitzung der BVV vom 28.01.2016 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin