Auszug - Landesanerkennungsgesetz Berlin vom 20.02.2014 und Erfahrungen in der Praxis mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Integration gemeinsam mit dem Integrationsbeirat des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Yildirim berichtet über das seit 20.02.2014 in Berlin analog zum Bundesgesetz geltende Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz und über praktische Erfahrungen mit Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse.

 

Es wurden Fragen gestellt und Erklärungen gegeben.

 

Folgendes wurde u. a. ausgeführt:

  • Jeder, der einen Wohnsitz in Berlin, bzw. die Absicht hat, sich hier einen Wohnsitz in Berlin zu suchen, hat seitdem einen Rechtsanspruch auf eine Beratung;
  • Die Kostenübernahme ist für Menschen mit Transferleistungsbezug durch Arbeitsagentur bzw. Jobcenter glich, aber es ist eine Ermessensfrage, kein Rechtsanspruch;
    mitunter brechen Personen Verfahren ab, da sie es sich nicht leisten können;
  • Notwendige Unterlagen sind eine generelle Voraussetzung, daher besteht für Flüchtlinge keine Möglichkeit, Abschlüsse überhaupt bzw. als gleichwertig anerkannt zu bekommen
  • r die Gleichwertigkeitsprüfung werden Personen von Jobcenter bzw. Arbeitsagentur geschickt; das IQ-Team hat eine Verweisfunktion, d. h., es werden Möglichkeiten zum Ausgleich vorhandener Defizite, bspw. Praktika gesucht

 

Herr Altenburg bedankt sich bei Frau Yildirim für die Ausführungen und bei den Anwesenden für die interessante Diskussion.


 
 

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