Auszug - Weiterer Aussprachebedarf  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 08.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Schriftliche Stellungnahme des Bezirksamtes zur vorgeschlagenen Änderung der GO BVV in § 29 Einwohnerfragestunde:

 

  • Das Bezirksamt plädiert für die Zulassung nur einer Anfrage pro Einwohnerin/ Einwohner.
     
  • Der Ausschuss sieht keinen sofortigen Regelungsbedarf.
    Nach Änderung der GO BVV sollten einige Sitzungen abgewartet werden, um festzustellen, ob sich die Regelungen in der Praxis bewähren.
     

Beantragung von Wortprotokollen:

 

  • Die Regelung in § 46 (3) der GO BVV wurde bisher so ausgelegt, dass Wortprotokolle bis zum Ende der Sitzung beantragt werden können.
    Da es jedoch Nachfragen zum Fertigen von Wortprotokollen auch nach der Sitzung gibt, kann dies aufgrund der Formulierung in der GO BVV nicht generell abgelehnt werden.
     
  • In der Beratung kommen verschiedene Varianten zur Sprache:
    • Beantragung bis zum Ende der Sitzung (DIE LINKE)
    • Beantragung bis zum Ende der Behandlung des Tagesordnungspunktes (SPD und GRÜNE)
    • Beantragung vor Eintritt in die Beratung (CDU)
       
  • Die Auslegung des Behördlichen Datenschutzbeauftragten fließt in die Beratung mit ein. Für z. B. vom Bezirksamt öffentlich in der Sitzung der BVV vorgetragene Sachverhalte steht das öffentliche Interesse höher als privatrechtliche Interessen des Vortragenden (Beachtung des Datenschutzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes).
     
  • Das Wortprotokoll wird als offizielles Dokument betrachtet, für welches der Audiomitschnitt die Grundlage bildet.

    Frau Kühne führt aus, dass im Büro der BVV dafür keine Kapazitäten vorhanden sind und es entweder von Auszubildenden oder von Mitarbeiterinnen anderer Bereiche in „Amtshilfe“ gefertigt wird. Offiziellen Charakter erlangt es jedoch erst, wenn es vom Büro der BVV (BVV 1) kontrolliert und korrigiert wurde. Dieser Vorgang braucht Zeit, da vergleichend gelesen und gehört werden muss.
     
  • Herr Wilke sieht den Informationsgewinn im Vordergrund, welcher auch mit einem Inhaltsprotokoll zu erreichen wäre. Diesesre ebenfalls vom Büro der BVV zu fertigen.

    Frau Kühne macht jedoch darauf aufmerksam, dass das Protokoll der BVV-Sitzung den Charakter eines Beschlussprotokolls trägt und bis Montag nach der BVV-Sitzung fertiggestellt sein muss, damit es am Dienstag dem Bezirksamt zu dessen Sitzung vorliegt. Dieser Termin wäre mit einem Inhaltsprotokoll nicht einzuhalten.

    Frau Buchwald bezweifelt, dass die Fertigung eines Inhaltsprotokolls zügiger zu erledigen ist als ein Wortprotokoll. Zudem müsste es vor Weiterleitung auf Objektivität des Inhalts geprüft werden.
     
  • Herr Ostehr regt an, die Audioprotokolle den Fraktionen zur Anrung zuzusenden.  Danach sollten nur die gewünschten Textstellen, also Auszüge der Debatte, in Wortprotokolle gefasst werden.
     
  • Herr Wilke bringt eine „Spracherkennungssoftware“ ins Gespräch.

    Da die Ausschussmitglieder dies als hilfreiche Alternative ansehen, wird ein Ausschussantrag für die Sitzung der BVV eingebracht, welcher folgenden Wortlaut haben soll:

    Die BVV möge beschließen:
    Das Bezirksamt wird ersucht, den Erwerb einer Software bzw. technischer Hilfsmittel zu prüfen, die das Büro der BVV bei der Erstellung von Wortprotokollen durch Automatisierung unterstützen kann bzw. können.
    Begründung:
    In der Ausschussberatung am 08.09.2014 erschien die Anschaffung einer solchen Software angezeigt, um die zeitnahe Erstellung von Wortprotokollen zu gewährleisten.

    Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen,  1 Enthaltung
     
  • Weiterhin ist zu besprechen:
    • Wann soll beantragt werden?
    • Ist die Praxis der Beantragung zu ändern?
    • Kommen Inhaltsprotokolle in Betracht?
       

Nochmals zur Begrenzung der Redezeit:
 

  • Herr Ostertag erklärt, dass die Fraktion DIE LINKE mit Variante c) (zwei Minuten) einverstanden ist, dies aber an die Bedingung knüpft, dass es sich dabei um eine Mindestredezeit handeln muss, die nicht durch Abbruch der Debatte eingeschränkt bzw. beschnitten werden kann.

    = Formulierung als Recht
     
  • Frau Buchwald stimmt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu,
    ebenso Herr Mätz für die Fraktion der SPD.
    Herr Ostehr benötigt noch Beratungszeit in der Fraktion der Piratenpartei.
     
  • In Tagesordnung der folgenden Ausschusssitzung aufzunehmen!

 

Nochmals zur Befangenheit, Regelungen in § 17 (11) bzw. § 33 (6) GO BVV:
 

  • Es ist zu prüfen, ob die Formulierung in Bezug auf die Bürgerdeputierten ausreichend ist. § 11 (3) BezVG nennt die Bezirksverordneten, nicht aber Bürgerdeputierte, welche in Beratungen der Ausschüsse mitwirken und stimmberechtigt sind.
     
  • Das Rechtsamt wird angefragt.
     
  • In Tagesordnung der folgenden Ausschusssitzung aufzunehmen!
     

Zu Regelungen der Partizipation und Integration in der GO BVV:
 

  • Grundlage ist das Gesetzt zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 28. Dezember 2010.
     
  • Anmerkung:
    Zu beachten sind u. a. Änderungen im BezVG, im AG KJHG und im Schulgesetz.
    Die Gesamtfassung des PartIntG wird den Mitgliedern des GO-Ausschusses schnellstmöglich in Papierform übergeben.
     
  • In Tagesordnung der folgenden Ausschusssitzung aufzunehmen!

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin