Auszug - Informationen zur Teilnahme an der Europawahl für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit besteht, ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25. Mai 2014 in Deutschland auszuüben, sofern sie sich hier vorher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 04. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft.
Realisierung: siehe 31. Sitzung der BVV / VII. vom 26.06.2014 |
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