Auszug - Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass diese eine rechtliche Regelung zu einer angemessenen und bezahlbaren Haftpflichtversicherung für Hebammen treffen. Das Bezirksamt wird gebeten, in der Sitzung der BVV im Juni 2014 einen Zwischenbericht zu geben.
Realisierung: siehe 67. Geschäftliche Mitteilungen vom 17.09.2014 |
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