Auszug - Bearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob für die steigenden Anforderungen für die Bearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen durch die 2013 überproportional gestiegene Anzahl von Anträgen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden oder die Bearbeitung der Anträge auch durch die städtischen Vermieter selbst erfolgen kann.
Realisierung: Zwischenbericht siehe 55. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV |
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