Auszug - Kostenstellenkontretes Ausweisen der budgetunwirksamen Kosten
Die BVV hat beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, die
budgetunwirksamen Kosten, die sich aus der Bearbeitung von Aufgaben, die nicht
im Produktkatalog des Bezirkes verzeichnet sind (z.B. Stadtumbau Ost)
kostenstellenkonkret gesondert auszuweisen und der BVV zur Kenntnis zu geben. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an
den Senat von Berlin zu wenden und für die o.g. Aufgaben eine Sonderfinanzierung
über Sonderkostenträger auszuhandeln.
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