Auszug - Widerspruchsrecht bei der Weitergabe von persönlichen Daten durch das Bezirksamt
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher darüber zu informieren, dass sie entsprechend der Paragrafen 27, 28a und 29 des Meldegesetzes ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten haben. Weiterhin sind sie aufmerksam zu machen, dass sie dieses Recht selbst aktiv einfordern müssen. Das Bezirksamt wird deshalb weiterhin ersucht, über die von ihm unternommenen Schritte in dieser Angelegenheit auf der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Dezember im Rahmen seiner mündlichen Berichterstattung zu berichten.
Realisierung: siehe Sitzung der BVV vom 21.02.2013 |
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