Auszug - Änderung der GO BVV im Abschnitt: VI. Behandlung von Beratungsunterlagen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die VII. Wahlperiode wird wie folgt geändert:
Ein zusätzlicher § 20a Resolutionen mit folgendem Wortlaut wird unter der Überschrift
(1) Resolutionen sind Willensbekundungen der BVV zu einem den Bezirk Marzahn-Hellersdorf berührenden Thema, das von herausragender Bedeutung ist. (2) Resolutionsentwürfe sind spätestens zwei Tage vor der Sitzung der BVV einzubringen. In Ausnahmefällen können sie auch in Form der Dringlichkeit mit einfacher Mehrheit der BVV auf die Tagesordnung gesetzt werden. (3) Resolutionsentwürfe können zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. |
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