Auszug - Zwischenbericht zu den Aufgaben und der Tätigkeit des Energiebeauftragten
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Zwischenbericht zu den Aufgaben und der Tätigkeit des Energiebeauftragten und der Umsetzung der im Gesetz beschriebenen Aufgaben vorzulegen.
Der BVV ist bis zur Sitzung im September 2012 zu berichten.
Realisierung: siehe Sitzung der BVV vom 25.10.2012 |
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