Auszug - Transparente und maschinenlesbare Haushaltsunterlagen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine maschinenlesbare Veröffentlichung (Text oder als Text exportierbares Tabellendokument) spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung oder im Haushaltsausschuss und mindestens acht Wochen vor Beschlussfassung der BVV für die folgenden Dokumente durchgeführt wird: a) Eckwertebeschluss Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält.
Realisierung: siehe Sitzung der BVV vom 23.08.2012 |
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