Auszug - Transparente und maschinenlesbare Haushaltsunterlagen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2012 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag und die Begründung in geänderter Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine maschinenlesbare (Text oder als Text exportierbares Tabellendokument) Veröffentlichung spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung oder im Haushaltsausschuss und mindestens acht Wochen vor Beschlussfassung der BVV für die folgenden Dokumente durchgeführt wird: a) Eckwertebeschluss Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält.
Ursprungstext: Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dass eine maschinenlesbare (vorzugsweise Tabellendokument) Veröffentlichung spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung und mindestens vier Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung der BVV oder des Haushaltsausschuss vom Bezirksamt für die folgenden Dokumente durchgeführt wird: a) Haushaltsansatz als Besprechungsgrundlage für die BVV Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält. Begründung: Nur durch die frühzeitige Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten in der Bezirksverordnetenversammlung hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten. Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf § 41 (2) BezVG "§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft: (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt." Da nicht näher definiert ist, was "rechtzeitig und in geeigneter Form" bedeutet, fordern wir eine Veröffentlichung mindestens acht Wochen vor der ersten Besprechung. Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht als ein gescanntes pdf. Eine ausführliche Analyse zu der hier ausgesprochenen Beschlussempfehlung sowie eine Studie zu möglichen Formaten und/oder Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts: Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Bezirksverordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese geschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf der BVV und beugt einer tendenziösen Einflussnahme vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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