Auszug - Ausnahmezulassung zur Befreiung von Straßenreinigungsgebühren entlang des Lärmschutzwalles Blumberger Damm muss für alle gelten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2055/VI Ausnahmezulassung zur Befreiung von Straßenreinigungsgebühren entlang des Lärmschutzwalles Blumberger Damm muss für alle gelten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr
   BzStR WirtTiefBürgOrd
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr hat in seiner Sitzung am 16

Der Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr hat in seiner Sitzung am 16.02.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Liegenschaftsfonds GmbH zu wenden, um für Pächter von Grundstücken im Gerstenweg in Biesdorf-Nord, die sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds befinden, eine Gleichstellung zu Grundstückseigentümern bzgl. einer Ausnahmezulassung für die Zahlung für Straßenreinigungsgebühren bei der BSR zu erwirken.

 

Ursprungsdrucksache

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die zuständige Stelle des Bezirksamtes Lichtenberg zu wenden, um für Pächter von Grundstücken im Gerstenweg in Biesdorf-Nord, die sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds befinden, eine Gleichstellung zu Grundstückseigentümern bzgl. einer Ausnahmezulassung für die Zahlung für Straßenreinigungsgebühren bei der BSR zu erwirken.

 


 
 

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