Auszug - Ausnahmezulassung zur Befreiung von Straßenreinigungsgebühren entlang des Lärmschutzwalles Blumberger Damm muss für alle gelten
Der Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr hat in seiner Sitzung am 16.02.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Liegenschaftsfonds GmbH zu wenden, um für Pächter von Grundstücken im Gerstenweg in Biesdorf-Nord, die sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds befinden, eine Gleichstellung zu Grundstückseigentümern bzgl. einer Ausnahmezulassung für die Zahlung für Straßenreinigungsgebühren bei der BSR zu erwirken.
Ursprungsdrucksache Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die zuständige Stelle des Bezirksamtes Lichtenberg zu wenden, um für Pächter von Grundstücken im Gerstenweg in Biesdorf-Nord, die sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds befinden, eine Gleichstellung zu Grundstückseigentümern bzgl. einer Ausnahmezulassung für die Zahlung für Straßenreinigungsgebühren bei der BSR zu erwirken.
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