Auszug - - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit, - Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-2-1 vom 04.10.2010, einschließlich der Begründung vom Dezember 2010 und - Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-2-1 für die Grundstücke Alt-Biesdorf 50 A bis 53 H, Wuhleweg 1-7, Am Brodersengarten 11 sowie Abschnitte der Straßen Grüne Aue und Alt-Biesdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1257/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 4.6
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2062/VI - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit, - Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-2-1 vom 04.10.2010, einschließlich der Begründung vom Dezember 2010 und - Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-2-1 für die Grundstücke Alt-Biesdorf 50 A bis 53 H, Wuhleweg 1-7, Am Brodersengarten 11 sowie Abschnitte der Straßen Grüne Aue und Alt-Biesdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1257/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

·         Deckblatt bitte austauschen! Es handelt sich um eine Beschlussfassung, nicht Kenntnisnahme.

·         Erläuterung der Änderung der Flächeneinstufung.

·         Wohnbebauung nur im hinteren Bereich, Lärmgutachten vorliegend.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen, die Vorlage zur beschließen.

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Dem Bebauungsplan XXI-2-1 vom 04.10.2010 mit seiner Begründung vom Dezember 2010 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
 

2.      Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-2-1 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.


 
 

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