Auszug - Zentralisierung des Feststellungsverfahrens für sonderpädagogischen Förderbedarf
Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat in seiner Sitzung am 06.10.2010 o. g. Antrag beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit neun Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass die Feststellungsverfahren für den sonderpädagogischen Förderbedarf von Schülerinnen an Sonderschulen beim Übergang von Klasse sechs zu Klasse sieben zentral durchgeführt werden.
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