Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
74. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.2.2
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 31.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
1740/VI Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Frenzel, Felix 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
   Beteiligt:Jugendhilfeausschuss
 
Wortprotokoll

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 (7) Nr. 7 i. V. m (8) schlägt die Katholische Kirche

 

als beratendes Mitglied    Frau Larissa Bolich   vor.

 

 

Das bisherige beratende Mitglied Herr Peter Botzian scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

 

 

Der o. g. Vorschlag liegt dem Jugendhilfeausschuss vor.

Die genannte Person ist damit als beratendes Mitglied berufen.


 
 

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