Auszug - Bericht zur Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft
Die
BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, der BVV bis zum September 2010 einen Bericht über den
Verlauf der aktuellen Übertragung (neue Verantwortlichkeit ab Februar 2010) von
Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft vorzulegen. Darin
sollen insbesondere die Auswirkungen auf Mitarbeiter und Jugendliche bewertet
werden.
Realisierung: siehe 47. Sitzung der BVV vom 23.09.2010 |
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