Auszug - Initiativantrag zur Dringlichen Großen Anfrage Drs. Nr. 1154/V - Erhebung von anteiligen Betriebskosten ab 01.10.2002 für die Nutzung von Sportanlagen
Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, auf die
Erhebung von anteiligen Betriebskosten für 2002 und 2003 für die Nutzung von
Sportanlagen durch freie Träger zu verzichten. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist
zu klären, ob der betreffende Träger Drittmittel im Zusammenhang mit der
Nutzung von bezirklichen Sportstätten akquirieren kann. In diesen Fällen sollte
bis zum Auslaufen der Projekte auf die Erhebung von Nutzungsgebühren verzichtet
werden. Mit der Neuvergabe der Sportstätten
können nach detaillierter Rechnungslegung durch das zuständige Fachamt laufende
Betriebskosten erhoben werden. |
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